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ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Leitlinien und Bedingungen für Protest FUN(D)-Anträge

Diese Leitlinien und Bedingungen gelten für das Verfahren zur Beantragung von Finanzhilfe über FUN(D). Ausführliche Informationen über die Vorgehensweise von FUN(D) finden Sie auf der Website.

Über Protest FUN(D)

Protest FUN(D), ein Teil von Dekker Olifanta B.V. Protest Sportswear, hat es sich zur Aufgabe gemacht, „jedem zu helfen, mehr zu fahren." Protest FUN(D) stellt finanzielle Spenden zur Verfügung und konzentriert sich auf zwei Säulen: gemeinnützige Organisationen und kreative Initiativen, für die jeweils eigene Förderkriterien gelten. Protest FUN(D) gewährt finanzielle Unterstützung, wenn Protest die Initiative unterstützt. Protest FUN(D) gewährt keine rückwirkenden Spenden, und abgeschlossene Projekte sind nicht förderfähig.

Wer kommt für Protest FUN(D) in Frage?

  • Gemeinnützige Organisationen: Organisationen, die nicht an die Regierung gebunden sind und bestimmte soziale, gesellschaftliche oder wissenschaftliche Ziele verfolgen. Non-Profit-Organisationen sind Organisationen ohne Gewinnstreben.
  • Kreative Initiativen: Einzelpersonen oder Gruppen mit innovativen, anspruchsvollen Projekten, die mit dem Auftrag von Konzept von Protest Sportswear und Protest FUN(D) übereinstimmen.

Checkliste Protest FUN(D)-Antrag

Anhand dieser Checkliste können Sie feststellen, ob Ihr Projekt oder Ihre Organisation für eine Finanzierung durch Protest FUN(D) in Frage kommt.

  • Zielsetzungen: Das Projekt, die Initiative oder die Organisation muss klar definierte Ziele haben, die mit dem Auftrag der spendenden Organisation übereinstimmen. Es ist wichtig, dass das Projekt mit den Werten der spendenden Organisation übereinstimmt.
  • Kreativität: Das Projekt oder die Initiative muss in seinem/ihrem Ansatz Kreativität beweisen. Es können neue Ideen, Methoden, Techniken oder Ansätze eingeführt werden, die sich auf ihren Tätigkeitsbereich auswirken.
  • Die Spende muss zu 100 % für das Projekt oder die Initiative verwendet werden.
  • Das Projekt oder die Initiative darf frühestens sechs Wochen und spätestens sechs Monate nach der Antragstellung anlaufen.

Aus den folgenden Gründen berücksichtigt Protest FUN(D) Anträge nicht:

  • Projekte, die zum Zeitpunkt der Bewertung bereits abgeschlossen sind.
  • Projekte mit politischer, religiöser oder überwiegend soziokultureller Zielsetzung.
  • Initiativen, für die Protest FUN(D) alle Kosten übernehmen würde.
  • Projekte, bei denen eine erhebliche Finanzierungslücke besteht (auf der Grundlage von Budget und Finanzierungsplan).
  • Individuelle Bedürfnisse (z. B. Geburtstagsausflüge, Geschenke, Kleidung, Sportunterricht usw.).

Wann können Sie einen Antrag für gemeinnützige Organisationen einreichen?

Jedes Quartal wird eine Spende von 10.000 € an eine gemeinnützige Organisation vergeben. Wir bemühen uns, innerhalb von 30 Tagen nach Einsendeschluss eine Rückmeldung zu allen Anträgen zu geben und bekannt zu geben, welche gemeinnützige Organisation unsere Unterstützung erhalten wird. Sie können Ihre Bewerbung das ganze Jahr über über das digitale Bewerbungsformular einreichen. Bewerbungen, die auf anderem Wege eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Stichtage: 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember.

Wann können Sie einen Antrag für eine kreative Initiative einreichen?

Sie können sich das ganze Jahr über, über das Online-Formular für eine kreative Initiative anmelden. Auf anderem Wege eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass Sie die Finanzierung nur im Voraus beantragen können. Wir finanzieren keine Ausgaben, die vor der Einreichung des Antrags entstanden sind. Um eine möglichst kurze Bearbeitungszeit zu gewährleisten, müssen die Anträge mindestens sechs Wochen vor Beginn des Projekts eingereicht werden.

Kriterien für die Bewertung

Anhand dieser Checkliste können Sie feststellen, ob Sie für eine Protest FUN(D)-Förderung in Frage kommen:

  • Die gemeinnützige oder kreative Initiative muss sich auf eine der Sportarten konzentrieren, in denen Protest aktiv ist.
  • Die Non-Profit-Organisation muss über eine anerkannte Akkreditierung als Wohltätigkeitsorganisation verfügen und ein gemeinnütziges Ziel verfolgen.
  • Die kreative Initiative muss einen detaillierten Plan mit einem bestimmten Budget haben, aus dem hervorgeht, wie die Spende verwendet werden soll.
  • Das Projekt darf keine illegalen Aktivitäten beinhalten und muss mit den gesetzlichen Bestimmungen der Niederlande oder des ausführenden Landes übereinstimmen.
  • Die Spende muss ausschließlich zum Nutzen der gemeinnützigen oder kreativen Initiative verwendet werden.
  • Die gemeinnützige und/oder kreative Initiative darf in den letzten zwei Jahren keine Spenden von Protest FUN(D) erhalten haben.

Das Verfahren für gemeinnützige Organisationen ist wie folgt:

  1. Bewerbung
  2. Der Eingang der Anträge wird schriftlich bestätigt.
  3. Es gibt vier Spendeneingänge pro Jahr. Nach Ablauf der Frist werden die Anträge geprüft, diskutiert und eine Entscheidung getroffen.
  4. Eine Entscheidung über die Unterstützung der Initiative wird innerhalb von 30 Tagen getroffen.
  5. Die Antragsteller werden schriftlich und telefonisch über die Entscheidung informiert.

Das Prozedere für gemeinnützige Organisationen läuft wie nachstehend beschrieben ab:

  1. Bewerbung
  2. Der Eingang der Anträge wird schriftlich bestätigt.
  3. Sobald wir Ihre Antragstellung erhalten haben, prüfen wir, ob sie die Voraussetzungen erfüllt. Ist dies der Fall, wird die Antragstellung in der nächsten Ausschusssitzung berücksichtigt.
  4. Innerhalb von vierzehn Tagen nach der Sitzung erhalten Sie eine Mitteilung, ob die Spende genehmigt wurde.
  5. Die Antragsteller werden schriftlich und telefonisch über die Entscheidung informiert.

Für alle Anträge:

  • Die Entscheidung über Initiativen liegt allein im Ermessen des Protest FUN(D)-Ausschusses.
  • Bei abgelehnten Anträgen gibt es kein Rechtsmittelverfahren.
  • Der Grund für die Ablehnung wird mitgeteilt.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Wenn der Ausschuss beschließt, eine Spende nicht zu gewähren, erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Mitteilung. Ihre Bewerbung kann von vornherein abgelehnt werden, wenn sie unseren Kriterien nicht entspricht.

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